Aufnahmeverfahren
Noch wenige freie Plätze in unserem achten und neunten Jahrgang!
Jahrgang 9: 2 freie Plätze
Jahrgang 8: 1 freier Platz
Ü7-AufnahmeverfahrenAufnahmeantrag Ü7Das Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2026/27 ist im vollen Gange. Kennenlerngespräche finden ab November 2025 statt und werden im Januar 2026 abgeschlossen sein.Wir nehmen zum
Schuljahr 2026/27 drei 7. Klassen mit jeweils 26 Kindern - unabhängig von ihrer konfessionellen Zugehörigkeit - auf.
Sie können sich bis Mitte Dezember 2025 bewerben.
Eine Anmeldung ist seit Ende September 2025 möglich.Bitte senden Sie uns dazu unseren Aufnahmeantrag sowie:
• die Kopie des Endjahreszeugnisses Klasse 5
• die Kopie des Zeugnisses nach dem 1. Halbjahr der 6. Klasse (kann nach Erhalt nachgereicht werden)
• (die Kopie des Grundschulgutachtens)
• die Kopie des Anmeldeformulars für das Staatliche Schulamt (Anmeldung zum Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I) - kann nachgereicht werden .
Wenn das Kennenlerngespräch vor der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses liegt, können noch fehlende Unterlagen nachgereicht werden.Wir nehmen nicht am staatlichen Aufnahmeverfahren teil.Bitte vermerken Sie auf dem staatlichen Formular unter Hinweise und Wünsche Folgendes: "Eigentlicher Erstwunsch: Evangelische Gesamtschule Werder".Allgemeines Immer im Herbst findet im Rahmen des Tages der offenen Tür eine Informationsveranstaltung zur Schule statt, auf der die Schulleitung das Schulkonzept vorstellt. Bei Interesse kann unser Anmeldeformular heruntergeladen werden, welches ausgefüllt an das Sekretariat der Schule zurückgesendet werden muss.
AufnahmeantragDies betrifft sowohl Anmeldungen für den jeweils neuen siebten Jahrgang als auch Anmeldungen für Quereinsteiger während eines laufenden Schuljahres oder Anmeldungen zum Schuljahresbeginn in andere bestehende Jahrgangsstufen. Nach Eingang eines Aufnahmeantrages werden Kennenlerngespräche mit den einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern durchgeführt. Bei Aufnahme wird ein Schulvertrag geschlossen. Die Entscheidung über die letztendliche Klassenzusammenstellung der 7. Klassen berücksichtigt zum einen die Geschlechterausgewogenheit, zum anderen eine Ausgewogenheit der Bildungsempfehlungen. Quereinsteiger werden entsprechend der möglichen Kapazitäten aufgenommen.
Alle aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden an das zuständige Schulamt gemeldet.
Prinzipiell erfolgt die Aufnahme völlig unabhängig und ohne Kenntnis von ihrem sozial-ökonomischen Familienstand. Nach Aufnahme wird Schulgeld gestaffelt nach Einkommen erhoben. Das Aufnahmeverfahren und die Beitragserhebung sind entsprechend zwei getrennte Verfahren, wobei letzteres unabhängig von der Schule erfolgt.
Schulgeldtabelle (PDF)Schulgeldregelung (PDF) Erreichbare Bildungsabschlüsse
Die Evangelische Gesamtschule Werder vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung. Den Schülerinnen und Schülern der Evangelischen Gesamtschule Werder stehen alle Abschlüsse und Übergangsmöglichkeiten gemäß den gesetzlichen Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie der einschlägigen Verwaltungsvorschriften offen. Neben den Abschlüssen Berufsbildungsreife (BR), Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) sowie Fachoberschulreife (FOR) besteht bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erhalten und damit die Fachhochschulreife (FHR) oder die Allgemeine Hochschulreife (AHR) zu erlangen.