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Aufnahmeverfahren

Ü7-Aufnahmeverfahren

Aufnahmeantrag Ü7

Das Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2025/26 ist im vollen Gange. Kennenlerngespräche finden bereits seit November statt und werden im Januar abgeschlossen sein.

Wir nehmen zum Schuljahr 2025/26 drei 7. Klassen mit jeweils 26 Kindern - unabhängig von ihrer konfessionellen Zugehörigkeit - auf.
Sie können sich bis Ende Dezember bewerben. Eine Anmeldung ist seit Ende August 2024 möglich.
Bitte senden Sie uns dazu unseren Aufnahmeantrag sowie:
• die Kopie des Endjahreszeugnisses Klasse 5
• die Kopie des Zeugnisses nach dem 1. Halbjahr der 6. Klasse 
• die Kopie des Grundschulgutachtens 
• die Kopie des Anmeldeformulars für das Staatliche Schulamt (Anmeldung zum Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I) 

Wenn das Kennenlerngespräch vor der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses und des Grundschulgutachtens liegt, können Sie diese Unterlagen nachreichen.

Wir nehmen nicht am staatlichen Aufnahmeverfahren teil.
Bitte vermerken Sie auf dem staatlichen Formular unter Hinweise und Wünsche Folgendes: "Eigentlicher Erstwunsch: Evangelische Gesamtschule Werder".

 

Allgemeines


Immer im Herbst findet im Rahmen des Tages der offenen Tür eine Informationsveranstaltung zur Schule statt, auf der die Schulleitung das Schulkonzept vorstellt. Bei Interesse kann unser Anmeldeformular heruntergeladen werden, welches ausgefüllt an das Sekretariat der Schule zurückgesendet werden muss.

Aufnahmeantrag

Dies betrifft sowohl Anmeldungen für den jeweils neuen siebten Jahrgang als auch Anmeldungen für Quereinsteiger während eines laufenden Schuljahres oder Anmeldungen zum Schuljahresbeginn in andere bestehende Jahrgangsstufen. Nach Eingang eines Aufnahmeantrages werden Kennenlerngespräche mit den einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern durchgeführt. Bei Aufnahme wird ein Schulvertrag geschlossen. Die Entscheidung über die letztendliche Klassenzusammenstellung der 7. Klassen berücksichtigt zum einen die Geschlechterausgewogenheit, zum anderen eine Ausgewogenheit der Bildungsempfehlungen. Quereinsteiger werden entsprechend der möglichen Kapazitäten aufgenommen.
Alle aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden an das zuständige Schulamt gemeldet.
Prinzipiell erfolgt die Aufnahme völlig unabhängig und ohne Kenntnis von ihrem sozial-ökonomischen Familienstand. Nach Aufnahme wird Schulgeld gestaffelt nach Einkommen erhoben. Das Aufnahmeverfahren und die Beitragserhebung sind entsprechend zwei getrennte Verfahren, wobei letzteres unabhängig von der Schule erfolgt.

Schulgeldtabelle (PDF)
Schulgeldregelung (PDF)

 

Erreichbare Bildungsabschlüsse


Die Evangelische Gesamtschule Werder vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung. Den Schülerinnen und Schülern der Evangelischen Gesamtschule Werder stehen alle Abschlüsse und Übergangsmöglichkeiten gemäß den gesetzlichen Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie der einschlägigen Verwaltungsvorschriften offen. Neben den Abschlüssen Berufsbildungsreife (BR), Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) sowie Fachoberschulreife (FOR) besteht bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erhalten und damit die Fachhochschulreife (FHR) oder die Allgemeine Hochschulreife (AHR) zu erlangen.